Online-Meldung nach § 21 Transfusionsgesetz und § 8 Transplantationsgesetz (nur Blutstammzellen aus Knochenmark)
- Teil 1: Gewinnung, Herstellung, Verfall, Import und Export
- Teil 2: Verbrauch und Verfall
- Hämophiliebehandelnde ärztliche Personen melden Teil 3: Anzahl der Patienten mit angeborenen Hämostasestörungen an das Deutsche Hämophilieregister (DHR) nach § 21a TFG unter www.dhr.pei.de
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